Die betriebliche Altersvorsorge gehört neben der gesetzlichen
Rentenversicherung
und der privaten Altersvorsorge zum Drei-Schichten-Modell.
Seit 2002 sind Arbeitgeber verpflichtet ihren Mitarbeitern betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen.
Hier gibt es verschiedene Durchführungswege:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage
- Unterstützungskasse
Die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorger erfolgt durch Entgeltumwandlung, bis zu 4 % der Beitragsbemessunggrenze
der gesetzlichen Rentenversicherung können jährlich in die betriebliche Altersvorsorge fließen, dabei spielt die Höhe des
Einkommens keine Rolle. Der große Vorteil dieses Vorsorgeprodukts liegt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den
Steuervorteilen bei den Sozialabgaben. Seit 2005 kann die betriebliche Altersversorgung auch bei einem Arbeitsplatzwechsel fortgeführt werden.
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