Die Private Krankenversicherung

Die Private Krankenversicherung ist eine Versicherung, die die Kosten übernimmt, die durch die Behandlung von Krankheiten durch ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten entstehen. Seit dem 1.1. 2009 muss jeder deutsche Bürger über eine Krankenversicherungen verfügen. Allerdings steht nicht jedem Bürger der Eintritt in die Private Krankenversicherung offen. Eine Private Krankenversicherung dürfen Beamte, Selbstständige und Freiberufler ohne Einschränkungen abschließen. Angestellte, Arbeiter und Studenten aber nur, wenn sie nicht versicherungspflichtig beschäftigt sind oder von der Versicherungspflicht befreit wurden. Arbeiter und Angestellte sind von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung befreit, wenn sie mindestens 12 Monate mehr als 4.125 Euro monatlich verdient haben. Studenten unterliegen der Krankenversicherungspflicht ab Beginn des Studiums, können sich aber für die Dauer des Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie vorher bereits privat krankenversichert waren. Zunächst einmal muss die gesetzliche Krankenversicherung alle Antragssteller annehmen, die bei ihr einen Antrag auf Aufnahme stellen und der Krankenversicherungspflicht unterliegen. Eine Gesundheitsprüfung findet dabei nicht statt. Wartezeiten müssen nicht eingehalten werden. Die Private Krankenversicherung hingegen kann sich ihre Kunden aussuchen. Jeder, der bei einer privaten Krankenversicherung einen Antrag auf Aufnahme stellt, muss einen umfassenden Gesundheitsfragebogen ausfüllen und die richtige Beantwortung dieser Fragen bestätigen. Die private Krankenversicherung wertet dann diesen Fragebogen aus und trifft ihre Entscheidung. Die Entscheidungen können sein: Aufnahme ohne Einschränkungen - Aufnahme mit Risikozuschlägen (weil bestimmte Vorerkrankungen bestehen) - Aufnahme mit Risikoausschlüssen (Leistungen für schon bestehende Krankheiten werden ausgeschlossen) - Ablehnung des Antrages. Die Prämie für die gesetzliche Krankenversicherung steigt ab 1.1. 2011 auf 15,5% des Bruttolohnes oder Bruttogehaltes an, wovon der Arbeitgeber die Hälfte zu tragen hat. Bei der privaten Krankenkasse wird der Beitrag allein danach bestimmt, wie alt und wie gesund die versicherte Person ist und welche konkreten Leistungen diese Person in Anspruch nehmen will. Denn in der privaten Krankenversicherung greift das amerikanische Prinzip: "You get what you pay for!" oder auf Deutsch ausgedrückt: "Du bekommst alles, wofür Du bezahlst!"
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